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Die Sehnsucht nach den eigenen vier Wänden
Ein Eigenheim ist der Wunsch vieler Deutscher. Neue und freistehende Häuser sind dabei natürlich sehr begehrt. Verschiedene Aspekte der Immobilie sind sehr wichtig: neben einer ruhigen Lage auch eine gute Erreichbarkeit, am besten durch öffentliche Verkehrsmittel. Doch, leider Gottes, sind die besten Plätze meist schon vergeben. Altbauten sind, da bereits vorhanden, oft viel preiswerter als neue Gebäude. Zudem haben sie alle ihren besonderen Charme. Zudem ist der Altbau bereits vorhanden und muss nicht erst gebaut werden, was viel Zeit verschlingen würde. Gebrauchte Objekte halten die Nachfrage auf konstant hohem Niveau. Sie möchten Immobilien kaufen? Dann haben wir gute Nachrichten: Solange ein konstantes bis leicht wachsendes Angebot an gebrauchten Immobilien auf dem Markt kommt, ist die Preisentwicklung für derartige Objekte eher gleich bleibend bis leicht rückläufig. 80% der bundesweiten Mieter möchten von ihrer gemieteten in eine eigene Wohnung ziehen. Es gibt viele Wege an sein eigenes Heim zu kommen und ebenso viele Gründe, dies zu tun. Es lohnt sich, die Motive einmal genauer zu betrachten. Drei Faktoren haben hierbei deutlichen Einfluss auf die Kaufentscheidung: Das wichtigste unter ihnen ist die Mietentwicklung. Die Nebenkosten steigen ständig, dazu noch die Grundmieten: wichtige Gründe, eine eigene Immobilie zu besitzen. Das erhoffte Sparpotential bei den Nebenkosten ist ein wichtiger Aspekt für viele Mieter.
Wichtig für jeden, der bauen oder kaufen will
Um an eine eigene Immobilie zu gelangen ist der Hausbau ein klassisches Mittel. Das eigene Haus kann man zur Verwirklichung seiner Träume nutzen. Dabei müssen allerdings verschiedene Gesichtspunkte beachtet werden. Um ein Haus zu bauen muss entweder bereits ein Grundstück vorhanden sein oder es muss vor dem Bau noch eines gekauft werden. Die Werkvertragsregelungen wie auch die rechtlichen Bauvorschriften müssen beachtet werden. Er wird sich, auf die fachmännische Beratung des Architekten gestützt, auf die Einhaltung der Bauverträge verlassen. Als Grundsatz wird er davon ausgehen, dass das Baurecht erfolgsorientiert ist, es muss ein mängelfreies und vertragsgemäßes Bauwerk rechtzeitig hergestellt werden. Im Gegensatz zum reinen Hauskauf muss bei einem Neubau nicht nur die Besitzdauer finanziell abgedeckt werden, auch der Bau muss, alle Nebenkosten mit berücksichtigt, in die Planung mit einfließen.
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Eine Alternative: Das Fertig-Haus
Ein Fertighaus ist vor allem bei einem vorhandenen Baugrundstück und einer entsprechenden Genehmigung eine sinnvolle Alternative. Vorteile dieser Häuser: Hohe Qualitätsstandards, absolute Preissicherheit und kürzere Bauzeit. Die meisten Fertig-Häuser werden, bei der Ermittlung der Beleihungswerte, wie konventionelle Objekte gewertet. Dadurch wird die Finanzierung deutlich einfacher gestaltet. Die Bestätigung der Finanzierung wird vom Fertighaushersteller oder dessen Bank üblicherweise verlangt.
Ein Haus mit Vorbesitzer
Wenn Sie doch lieber ein Objekt kaufen möchten, haben Sie sicherlich schon häufiger die Anzeigen in den Samstagszeitungen studiert. Weitere Möglichkeiten sind Angebote oder Objektbesichtigungen. Auch das Internet ist bei der Suche nach der passenden Immobilie sehr nützlich. Dabei dürfte Ihnen schwerlich entgangen sein, dass ein Vergleich der einzelnen Preise bei einem so vielschichtigen Markt sehr schwierig ist. Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie spielt der Zeitfaktor eine wichtige Rolle. Zusätzlich ist unbedingt die Vermietungslage zu klären, wenn das Objekt nicht leer und sofort verfügbar ist. Ein Punkt, den sich jeder merken muss, ist der, dass ein Kaufvertrag nicht automatisch den Mietvertrag zunichte macht. Da die Vemietungssituation klar geregelt sein muss gehört diese möglicherweise auch in den Kaufvertrag.
Kauf vom Bauträger – Alles aus einer Hand
Ein Haus können Sie auch über einen Bauträger erwerben. Allerdings sind bei dieser Form der Immobilien-Erwerbs besondere Risiken zu beachten. In §3 der Makler- und Bauträgerverordnung ist geregelt, welche Raten wann frühestens zu zahlen sind. Dies dient insbesondere dem Schutz der Käufer. Der Notar hat, durch den notariellen Abschluss des Kaufvertrags, die Pflicht, Sie über die Folgen und Risiken aufzuklären. Der Käufer muss sich dennoch mit dem Vertrgasinhalt vertraut machen und diesen mit seinem Finanzberater besprechen. Im Beurkundungsgesetz ist festgeschrieben, dass der Kaufvertrag dem Käufer bereits zwei Woche vor Beurkundungstermin zur Verfügung gestellt werden soll. Dadurch bleibt dem Käufer genügend Zeit, die Vertragsinhalte sorgfältig durchgehen und prüfen zu können. Der Notar ist dafür zuständig, dass diese Frist eingehalten wird. Wird der Kaufvertrag jedoch von zwei Privatpersonen geschlossen gilt diese Regelung nicht. Ohne jeden Druck kann der Kaufinteressent sich nun der Folgen und Konsequenzen des Vertragsabschlusses bewusst werden. Niemals jedoch sollten Sie einen Kaufvertrag unterschreiben, bevor nicht die Bonität des Bauträgers geprüft worden ist. Die Pläne zur Auszahlung seitens der Bank können gegen vertragliche Pflichte stehen, wenn sie vorher nicht mit den Instituten abgestimmt worden sind. Vertragserfüllungsbürgschaften bieten weiteren Schutz.
Eine eigene Wohnung
Unliebsame Überraschnungen sind beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses nicht selten, doch können sie durch klare Vereinbarungen vermieden werden. In jeden Notarvertrag gehören auf jeden Fall die Angaben über die Wohnungsgröße. Um die Angaben über Flächengröße und Berechnungsart zu überprüfen müssen eindeutige Aussagen vorhanden sein. Dies gilt auch für Objekte, die noch erstellt werden müssen. Es ist zu bedenken, dass jeder Quadratmeter Wohnfläche zu einem angemessenen Preis eingekauft werden muss. Gerade deswegen ist die Frage der richtigen Wohnflächengröße derartig wichtig. Dies wirkt sich dann bei der Bewertung und der Finanzierung ganz konkret aus. Die Kaufineressenten sollten daher, so raten Fachleute, die Berechnungsgrundlage in den Kaufvertrag mit einnehmen. Dabei ist es einerlei, welche Methode nun genau gewählt wurde. Eine normale Größenangabe wird vielfach als nicht ausreichend angesehen. Eine Möglichkeit, um sich die Wohnflächengröße zu sichern, wäre die Angabe und Zusicherung als Eigenschaft der Immobilie. Dies ist eine Möglichkleit, die Ansprüche gegen den Verkäufer leichter geltend zu machen.
Vorsicht: Kostenfalle beim Grundstückskauf
Vor dem Kauf sollten Sie unbedingt abklären, ob sich unsichtbare Belastungen auf den Grundstückswert auswirken. Öffentliche Grundstücksbelastungen, z.B. noch nicht abgerechnete Erschließungskosten, sind ein Teil dieser möglichen unsichtbaren Kosten. Um Klarheit zu bekommen, sollten Sie zum zuständigen Bauamt gehen. Um Nachforderungen wegen nicht abgerechneter Erschließungskosten zu vermeiden kann man sich eine amtliche Bescheinigung geben lassen. Erschließungsbeiträge, die für die erstmalige Herstellung bestimmter Erschließungsanlagen fällig werden, errechnen sich nach dem Baugesetzbuch. Die Kosten verteilen sich wie folgt: 90% der Grunstückseigentümer, 10% die Gemeinde. Genau wird dies jedoch durch die kommunalen Satzungen geregelt. Zahlen muss der jeweils aktuelle Eigentümer des Grundstücks. Wann die Erschließungskosten entstanden sind ist daher nicht von Bedeutung. Der Zeitpunkt, an dem die Abrechnung erfolgte, ist für die Zahlungspflicht entscheidend.
Auf Altlasten achten
Mögliche Altlasten sind ernst zu nehmen. Aber auch Baulasten sollten berücksichtigt werden. Altlastenkataster wurden bereits von vielen Kommunen eingerichtet, um so Auskunft über mögliche Probleme geben zu können. Selbstverständlich sollte für den Kaufinteressenten die Einsicht in das Baulastenverzeichnis sein. Dies wird besonders dadurch wichtig, da sehr häufig beurkundet wird, daß eben der Notar keine Einsichtnahme in das Verzeichnis hatte.
Der Notar als Garant für den ordentlichen Grundstückserwerb
Die notarielle Beurkundung wird bei jedem Grundstücksgeschäft benötigt, egal welcher Art. Als Vermittler zwischen den Vertragsparteien fungiert der Notar. Vor allem noch sehr verfahrensunerfahrene Käufer haben Bedarf daran, Informationen und Aufklärung zu erhalten. Es ist wichtig, die unklaren Formulierungen im Vertrag zu klären. Dies kommt vor allem durch die enorme Bedeutung der vertraglichen Vereinbarungen. Um im Notartermin sicher zu sein, hat sich eine Vorgehensweise als sehr praktikabel erwiesen: zunächst besorgt man sich einen Entwurf der Vertragsurkunden, und dann bespricht man diesen mit dem Notariatsbürovorsteher oder gegebenenfalls mit einem Berater.
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